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Schulung und Prävention

Schulung und Prävention

Je nach Art des Projektes werden entsprechend geschulte Branchenspezialisten für die Arbeit am Seil eingesetzt. So werden alle Arbeiten immer in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und dem genehmigten Sicherheitskonzept und in einem Team von mindestens zwei Personen durchgeführt.

Die BauVO sieht vor, dass bei Arbeiten aus einer Fallhöhe von 2 Metern (bzw. 3 Metern auf Dächern) Absturzsicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen und müssen die Arbeiter gemäß PSAgA zur Absturzsicherung arbeiten, ist der Nachweis einer speziellen Schulung zur Sturzprävention (Art. 8 VUV) unerlässlich.

Diese Schulungen entsprechen den aktuellen SUVA-Vorschriften. Die  grundlegenden PSAgA- oder persönlichen Absturzsicherungskurse vermitteln viele Themengebiete, daher legen wir großen Wert auf regelmäßige Auffrischungskurse, die die Arbeiter mit spezifischen Branchengefahren vertraut macht und die obligatorische Anwendung und Priorisierung des PSAgA-Systems entsprechend vermittelt.
Bildquelle:  Centre de formation www.altimum.ch / Palézieux

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