AGB
AGB der Phabseiling GmbH:
Gage: Tagesgage oder Stundentarift nach Offerte.Mindestansatz für kurz Einsätzte (1-3 stunden) sind 750 CHF
Tagespauschalen je Abmachung.Tagespauschalen sind maximal 8h Arbeit inkl Fahrzeit.
Sollte das vereinbartes Ziel (vertraglich festgelegte Tätigkeit) vorab erreicht, wird trotzdem die volle Tagespauschale, Offerten Summe verrechnet, ausser es wurde schriftlich Arbeit auf Akord ausgemacht.
Es wird in 15 Min taktung gerechnet, dazu gehören auch Rüstzeiten und Plannungszeiten sofern diese nicht extra aufgeführt werden.
Nicht vertraglich abgemachte Tätigkeiten werden als Zusatzauftrag verrechnet.
Nachtschichten von 22:00 bis 06:00 werden mit 2 Tagesgagen berechnet oder 100% Stundenaufschlag.
Arbeitsbeginn vor 05:00 wird mit 50% Aufschlag berechnet. Wochenende und Feiertage wird mit 50%/ 100% Aufschlag verrechnet.
Zahlungsziel: Generell wird eine Vorauszahlung von 30% innert 3 Tagen bei Offerten Annahme verrechnet. Verbautes Material zb Lifelines oder PSAgA wird zu 100% nur gegen Vorkasse verrechnet
Rechnungen werden alle 7 Tage gestellt mit dem Zahlungsziel von 15 Tagen.
Abrechnung gemäss wöchentlichem Stundenrapport. Ausser Sondervereinbarungen welche schriftlich festgehalten werden müssen.
Stornierung: Bei einer Stornierung des Auftrags von 10 bis 4 Tage vor dem ersten Einsatztag, können 50% der Gesamtgage in Rechnung gestellt werden.
Bei einer Stornierung des Auftrags bis 4-1 Tage vor dem ersten Einsatztag, werden 100% der Gesamtgage in Rechnung gestellt. Bei Stornierung während des Auftrages wird der vereinbarte Gesamtbetrag plus alle zusätzlichen kosten zu 100% verrechnet.
Catering / EVENTBRANCHE: Das Catering wird vom Auftraggeber übernommen.
Sollte eine gesunde, warme Verpflegung durch den Auftraggeber nicht möglich sein, wird eine Verpflegungspauschale von 15 Chf Frühstück und je 25 Chf für Mittag und Abendbrot am Tag in Rechnung gestellt.
Bei einer teilweisen Verpflegung wird diese anteilig von der Verpflegungspauschale abgezogen.
Event und Film only
Reisetag: Findet an einem Kalendertag nur die Anreise oder Abreise ohne weitere Arbeiten statt, wird dieser Tag als Reisetag mit mind. 100% der Tagesgage berechnet.
Bei einer Kombination aus An-Abreise und anderen Arbeiten, gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Als Anfangsort wird immer der Firmensitz der Phabseiling GmbH in 8272 Ermatingen genommen.
Reisekosten: Sämtliche Reisekosten vom Firmensitz zum Einsatzort oder Hotel incl. Rückreise sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Bei Anreise mit PKW wird eine Pauschale von 1 Sfr/km in Rechnung gestellt. Mögliche anfallende Parkgebühren werden weiterberechnet.
Hotel: Fals notwendig wird ein Einzelzimmer in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse mit Frühstück vom Auftraggeber gestellt oder ihm ihn Rechnung gestellt.
Mehraufwand: Überstunden werden zu 100% bezahlt im Stundentarif mit 15 min tacktung.
Bei Tagespauschalen:1 Tag hat 8 Arbeitsstunden, wenn die ausgemachte Tätigkeit unter 8Std erledigt wurde, gilt der Auftrag als beendet, Reststunden können nicht mit in den nächsten Tag mit übernommen werden.
Die Fahrzeit zum Einsatzort und zurück ist Arbeitszeit.
Regressansprüche: Es können keine Garantie oder Schadensansprüche an die Mitarbeiter der Firma Phabseiling GmbH oder an die Firma direkt und deren Gesellschafter gestellt werden. Die Haftung für Sachmängel richten sich nach der Norm SIA 118 Art. 172.
Die Rechte des Auftraggebers beschränken sich auf Nachbesserung. Für Personen- oder Sachschäden haftet die Phabseiling GmbH nur nach Massgabe der Produkthaftpflicht. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden (z.Bsp.: für entgangenen Gewinn infolge verspäteter Fertigstellung des Auftrages) wird durch die Phabseiling GmbH, soweit zulässig, wegbedungen.
Personal: Personal darf nicht ohne unser Wissen gebucht werden oder für andere wie ausgemachte Tätigkeiten verwendet werden, das Versuchen und Abwerben von Personal hat eine sofortige Vertrags Unterbrechung zu Wirkung bei voller Bezahlung des Festgelegten Betrages sowie eine Vertragsstrafe von 150000,- CHF Einhunderfünfzigtausend Schweizerfranken zu folge.
Datenschutz, Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
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Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Werkvertrag erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Abmachungen, Verhandlungen, Besprechungen sowie sämtliche mündlichen und schriftlichen Mitteilungen. -
Geschützte Unterlagen und Informationen
Als vertraulich gelten insbesondere Baupläne, Ausführungspläne, Projektunterlagen, Offerten, Leistungsverzeichnisse, Kalkulationen, technische Dokumentationen sowie sämtliche projekt- und geschäftsbezogenen Daten. -
Weitergabeverbot
Die Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Zugänglichmachung solcher Informationen an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei untersagt. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten. -
Datenschutz (DSG)
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Personenbezogene Daten dürfen ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung bearbeitet werden und sind durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. -
Bild- und Referenzmaterial
Der Unternehmer ist berechtigt, im Rahmen der Ausführung des Werkes erstellte Fotografien und visuelle Aufnahmen für Referenzzwecke sowie für Werbung und Marketing zu verwenden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine schützenswerten Interessen des Bestellers oder Dritter verletzt werden. Insbesondere dürfen keine identifizierbaren Personen oder sensiblen Informationen ohne deren ausdrückliche Einwilligung veröffentlicht werden. -
Dauer der Vertraulichkeitspflicht
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Dauer des Werkvertrages hinaus und bleibt auch nach dessen Beendigung zeitlich unbeschränkt bestehen. -
Vertragsstrafe und Haftung
Bei Verletzung der Vertraulichkeitspflicht verpflichtet sich die fehlbare Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 10’000.– pro Verstoss. Die Bezahlung der Vertragsstrafe entbindet nicht von der Einhaltung der vertraglichen Pflichten.
Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Exklusivität Klausel: Bei Auftrags Vergabe wird die Firma Phabseiling GmbH als allein berechtigtes Auftragsunternehmen beauftrag. Andere Freelancer/ Selbständige/ Firmen für das gebuchte Projekt und die ausgemachte Tätigkeit müssen durch Phabseiling GmbH gestellt werden. Der Kunde kann Festangestellte seines Betriebes jederzeit mit einsetzten ´, sofern Sie dafür nachweislich ausgebildet worden sind. Bei nicht einhalten hat eine sofortige Vertrags Unterbrechung zu Wirkung bei voller Bezahlung des Festgelegten Betrages sowie eine Vertragsstrafe von 150000,- CHF Einhunderfünfzigtausend Schweizerfranken zu folge.
Gilt nicht bei Events.
Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für das Domizil der Phabseiling GmbH zuständige Gericht zuständig. Es gilt das Schweizer Recht.
Spezielles: Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Klausseln als ungültig erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtmässig entspricht oder möglichst nahekommt. Die übrigen Bestimmungen der Klausseln bleiben gültig.
Sonder Vereinbarungen: Müssen durch beide Parteien unterschrieben werden, pro Vereinbarung.